Aktuelle Regelung
Aktuelle Regelung zum Arbeitsdienst
Alle aktiven Mitglieder zwischen dem 16. und 60. Lebensjahr (w/m/d) müssen jedes Jahr 5 Arbeitsstunden leisten. Der Arbeitsdienst dient zur Erhaltung der Sporteinrichtung, der Pflege des Vereinsgeländes und deren Einrichtungen, sowie der Unterstützung der Abteilungen bei Veranstaltungen.
Für den Arbeitsdienst wird eine Gebühr von 60,00 € mit dem Beitrag erhoben. Bei Ableistung des Arbeitsdienstes wird die Gebühr am Jahresende zurückgezahlt. Der Arbeitsdienst ist von den Mitgliedern aller Spartenabteilungen zu leisten.
Weitere Infos hierzu:
- Befreiung durch Funktion: Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter und Übungsleiter haben ihren Arbeitsdienst bereits durch ihre Tätigkeit erfüllt.
- Abbuchen & Erstattung: Der Arbeitsdienstbetrag in Höhe von 60,00 € wird am Anfang des Jahres von allen Mitgliedern, die in diese Kategorie (16. bis 60. Lebensjahr, m/w/d und aktives Mitglied) fallen, abgebucht und am Jahresende bei Erfüllung der Voraussetzungen wieder erstattet.
- Rückbelastungen: Der Verein behält sich vor, etwaige Rückbelastungsgebühren der Mitglieder diesen wieder in Rechnung zu stellen.
- Ansprechpartner & Koordinator: Rudi Otto (E-Mail:
arbeitsdienst@sv-voetting.de, Tel:0176 / 84129336).
Eigenständiger Arbeitsdienst:
Zusätzlich zu den von den Abteilungen und dem Vorstand geplanten Terminen gibt es die Möglichkeit von eigenständigen Arbeitsdiensten der Mitglieder. Aktuelle offene Aufgaben findet ihr TBD.
Beispielsweise kommt ein Mitglied um 15.00 Uhr an einem beliebigen Tag und pflegt einen Teil der Grünanlage:
- Es macht vorab ein Foto vom jeweiligen Bereich, den es bearbeiten will, und schickt dieses an Rudi Otto mit Datum und Uhrzeit.
- Wenn das Mitglied seine Tätigkeit beendet hat, schickt es wieder ein Foto mit der erledigten Aufgabe inklusive Datum und Uhrzeit.
Unter den Arbeitsdienst fallen u. a. folgende Tätigkeiten:
- Pflege der Außenanlagen
- Mithilfe bei Veranstaltungen
- Arbeiten in und an den Vereinsgebäuden
- Unterstützung bei Abteilungs- & Vereinsfesten